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Einsatz "TH K Y - Person in Zwangslage"

Einsatznummer
069/2022
Einsatztitel
TH K Y - Person in Zwangslage
Alarmierung
am 20.07.2022 um 17:38 Uhr
Einsatzende
am 20.07.2022 um 18:45 Uhr
Einsatzort
Moorrege, An der Tonkuhle (Freibad Oberglinde)
Beschreibung des Einsatzes

(CW) Am späten Mittwochnachmittag ereignete sich im Freibad Oberglinde ein Badeunfall. Eine Schwimmerin hatte sich mit ihrem Fuß in einer Angelschnur verfangen. Da sich diese wiederum in einer Kette einer Boje verfangen hatte, konnte sich die Schwimmerin aus ihrer misslichen Lage nicht mehr selbständig befreien.

Die Schwimmerin konnte sich mit der Boje über Wasser halten, drohte aber mit der Zeit die Kräfte zu verlieren.

Die Kameraden der Freiwillige Feuerwehr Appen wurden mit ihrem Boot nachgefordert und unterstützten uns mit allen Kräften bei der Rettung. Zusammen mit der DLRG Region Uetersen e.V. wurde die Schwimmerin betreut und versucht, die Angelschnur zu lösen. Zwei Kameraden wurden kurzerhand zu Tauchern (also Feuerwehrklamotten aus und rein ins Wasser) und konnten schließlich die Angelschnur durchtrennen.

Die Schwimmerin wurde an Land gebracht und dort vom Rettungsdienst behandelt.

Die Zusammenarbeit mit den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Appen, aber auch mit der DLRG, hat hervorragend geklappt. Vielen Dank dafür!

 

Allerdings gab es Schwierigkeiten für uns. Da die Rettungswege zugeparkt waren, war das das Erreichen der Einsatzstelle eine kleine Herausforderung. Die Polizei wurde dazu zum Freibad beordert.

 

Liebe Besucher des Freibades Oberglinde, wir können verstehen, dass bei dem Wetter gern ins Freibad wollen. Denken Sie aber auch bitte an freie Rettungswege, damit wir im Notfall schnell vor Ort sein können. Vor wenigen Wochen mussten wir dort bei einer Reanimation unterstützen. Da können wir keine Sekunde verlieren, nur weil Sie mit Ihren Autos die Rettungswege zugeparkt haben!

 

Außerdem haben Foto und Videoaufnahmen der verunfallten Person zum Schutze dieser zu unterlassen! Wenn Ihnen selbst etwas passiert, wollen ja auch nicht in Vollbild in den sozialen Netzwerken anderer Bürger etc. zu sehen sein, oder?